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Anmeldeverfahren

gültig jeweils ab dem 2.Semester

Seit dem Sommersemester 2024 gibt es ein neues Anmeldeverfahren für Lehrveranstaltungen in PH online für alle Studierenden im Studium Lehramt Primarstufe ab dem jeweiligen zweiten Semester. Im jeweils ersten Semester des Bachelors und Masters zählt nach wie vor das "first come, first serve" Prinzip. Ziel des Reihungsverfahrens ist es, Anmeldungen fairer und gleichzeitig nachvollziehbarer zu gestalten. Aspekte wie Internetleistung, zeitliche Ressourcen, Schnelligkeit und Co. spielen dabei keine Rolle. In den Vordergrund treten dafür Studienfortschritt, ECTS-Anzahl oder auch Wartelistenplätze. 

Wie jedes System, hat auch dieses seine Schwachstellen, dennoch überwiegen die Vorteile. Wir bitten daher um dein Verständnis, wenn z.B. Noten nicht rechtzeitig eingetragen werden können und daher wichtige ECTS fehlen. Wir sind stets darum bemüht, Lösungen für dein Problem zu finden und bitten dich daher, uns im Falle des Falles per Mail zu kontaktieren. Wir sind für dich da! ♥

Tipp: Du kannst dir dieses System auch in PH online ansehen! Klicke dazu bei der LV-Anmeldung auf "PLUS_LA_2" in der Spalte „Reihungsverfahren“.

Die Grundlage für dieses System bilden Zahlencodes, welche Computersysteme zum Generieren von Reihenfolgen nutzen können - so auch für das Reihungsverfahren unseres Anmeldesystems. Dafür nutzt PH online vorhandene Daten wie z.B. deine ECTS-Anzahl. Aus diesen Daten ergibt sich für jeden Studierenden ein bestimmter, 18-stelliger Zahlencode. Bei der Anmeldung werden diese Codes schließlich sortiert - große Zahlen nach oben, niedrige nach unten.

Studierende werden in folgender Reihenfolge in Lehrveranstaltungen aufgenommen:

  1. Studienplanzuordnung (PF/WPF vor WF)

  2. Wartelistenplätze aus vorigen Anmeldungen

  3. Studienfortschritt (Summe der ECTS-Punkte)

  4. Anzahl positiv absolvierter Lehrveranstaltungen

  5. Anzahl absolvierter Semester

  6. Notendurchschnitt (nach ECTS-P. gewichtet)

  7. das Los

 

Freie Plätze werden an Studierende anderer Studien nach denselben Kriterien vergeben.

1) Studienplanzuordnung (Pflichtfach & Wahlpflichtfach vor Wahlfach)

Die erste Ziffer codiert, ob es sich um ein Pflichtfach/Wahlpflichtfach, oder um ein Wahlfach handelt. Eine „2“ bedeutet demnach Pflichtfach/Wahlpflichtfach, eine „1“ bedeutet Anmeldung als Wahlfach:

2 0 0000 000 00 000 0000

2) Wartelistenplätze aus vorigen Anmeldungen

Die zweite Ziffer gibt an, ob bei der letzten Anmeldephase (z.B. im Vorjahr) eine Anmeldung auf der Warteliste vorlag (also eine Anmeldung vorlag, ohne dass ein Kursplatz zugewiesen wurde). Daher „2“ für Warteliste, „1“ für keine Warteliste:

2 2 0000 000 00 000 0000

3) Studienfortschritt (Summe der ECTS-Punkte)

Die dritte Komponente des Codes entspricht der ECTS-Summe aller absolvierten ECTS innerhalb eines Studiums (Studienganges). Wenn ein Unterrichtsfach/Studienbein einer Fremd-universität zugeordnet ist oder ein Erweiterungsstudium (insbes. Lehramt) vorliegt, werden die ECTS-Punkte für die Reihung verdoppelt. In diesem Beispiel wurden 173 ECTS bereits absolviert:

 

2 2 0173 000 00 000 0000

4) Anzahl positiv absolvierter Lehrveranstaltungen

Anzahl der positiv absolvierten Lehrveranstaltungen (und Anerkennungen). In diesem Beispiel sind es 45 Lehrveranstaltungen:

 

2 2 0173 045 00 000 0000

5) Anzahl absolvierter Semester

Anzahl der absolvierten Semester innerhalb des laufenden Studiengangs. In diesem Beispiel wären das 7 Semester:

 

2 2 0173 045 07 000 0000

6) Notendurchschnitt (nach ECTS-Punkten gewichtet)

Notenschnitt der Kurse im Studium: die Durchschnittsnote (gewichtet nach ECTS) wird mit 100 multipliziert, das Ergebnis von 999 abgezogen (da hohe Zahlen nach weiter oben gereiht werden, wird von 999 subtrahiert, ansonsten würde ein besserer Notendurchschnitt in einer kleineren Zahl und damit niedrigeren Position resultieren). Bei einem Notenschnitt von 2,1 wird daraus also 210, diese Zahl wird dann von 999 abgezogen, also 789:

 

2 2 0173 045 07 789 0000

7) Los

Die letzten 4 Stellen sind eine Zufallszahl. Diese wird automatisch bei der Anmeldung zugewiesen, z.B. 6785:

 

2 2 0173 045 07 789 6785

Dies wäre also die Zahl bei einer Anmeldung als 1. Pflichtfach mit 2. Wartelistenposition im letzten Semester und 3. 173 ECTS absolviert und 4. 45 Prüfungen absolviert und 5. im 7. Studiensemester und 6. mit Notenschnitt 2,1 und 7. einer Zufallszahl (6785).

 

2 2 0173 045 07 789 6785

Beachte, dass jene Reihung nur dann in Kraft tritt, wenn eine Gruppe überfüllt ist. Weiters wirkt sich z.B. Kriterium 4 erst dann aus, wenn Bewerber*innen identische Voraussetzungen hinsichtlich Kriterium 3 erfüllen. Selten bis nie kommen daher Kriterien wie der Notendurchschnitt oder das Los zur Geltung.

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Hier noch ein praktisches Beispiel:

Grundsätzlich tritt die vorhandene Regelung erst dann in Kraft, wenn eine Gruppe überfüllt ist. In diesem Moment sortiert der Computer also erst einmal nach ...

1) Pflichtfach oder Wahl(pflicht)fach

Diesen Punkt kannst du im Studium "Lehramt Primarstufe" im Normalfall ignorieren, da er bei nur selten zum Einsatz kommt, daher tritt meist gleich folgendes Kriterium in Kraft:

 

2) WL-Platz

So wird garantiert, dass Studis, die bereits einmal auf der Warteliste gestanden sind, diesmal einen Fixplatz bekommen (bedeutet, dass du auf jeden Fall im Folgejahr bzw. -semester einen Fixplatz bekommst und nicht mehrere Semester/Jahre bangen musst, dass dein Internet schnell genug ist und sich dein Studium verlängert).

Wurden alle Studis mit WL-Platz vorgereiht, wird nach Kriterium 3 sortiert:

 

3) ECTS-Summe

Leistungen sollen belohnt werden, wer also schon viele Leistungen erbracht hat, rückt weiter vor (gilt besonders für den FastTrack, denn das "4 in 3" bzw. ab WiSe 2025 "3 in 2" System basiert im Grunde auf eben dieser Vorrückung, auch wenn FT-Studis ohnehin einen Fixplatz bekommen bzw. eigene Gruppen haben).

In diesem Fall rückt aber jemand OHNE WL-Platz nicht vor jemandem MIT WL-Platz, z.B.:

 

Person A: WL-Platz im Vorjahr und 120ECTS

Person B: kein WL-Platz im Vorjahr und 125 ECTS

Person C: kein WL-Platz im Vorjahr und 115 ECTS

 

Person A wird vorgereiht, da sie bereits einen WL-Platz hatte, AUCH, wenn sie weniger ECTS hat, als Person B. 

Person B rückt jedoch vor Person C, da die Anforderung bzgl. WL-Platz dieselbe ist, die ECTS-Anzahl bei Person B jedoch höher als bei Person C.

 

4) Anzahl (positiv) absolvierter LVs

Hier gilt dasselbe, erst wenn die Anforderungen an WL-Platz und ECTS gleich sind, wird nach LV-Anzahl sortiert.

 

5) Semester

Gilt adäquat zu Kriterium 4).

 

6) Notendurchschnitt (nach ECTS-gewichtet)

Zuerst sei gesagt, dass nicht der absolute Durchschnitt gilt (also alle Noten dividiert durch die Anzahl der LVs), sondern der relative. Das bedeutet, dass ein 2er bei einer LV mit 5 ECTS anders gewichtet wird, als ein 2er bei einer LV mit 2 ECTS. Im neuen Curriculum (V21) gibt es zwar im Normalfall nur LVs mit 5 ECTS, wenn du dir aber bspw. Leistungen anrechnen hast lassen, kann dies durchaus ins Gewicht fallen. 

Wie fällt also nun die Reihung aus? Erst, wenn ALLE Kriterien von 1-5 ident sind, wird nach Noten sortiert, z.B.:

 

Person A: WL-Platz im Vorjahr, 90 ECTS, 18 (pos.) absolvierte LVs, 3. Semester, (gew.) Notendurchschnitt 1.3

Person B: WL-Platz im Vorjahr, 90 ECTS, 18 (pos.) absolvierte LVs, 3. Semester, (gew.) Notendurchschnitt 2.1

Person C: WL-Platz im Vorjahr, 90 ECTS, 18 (pos.) absolvierte LVs, 3. Semester, (gew.) Notendurchschnitt 1.2

 

Die richtige Reihenfolge hier wäre also: C - A - B, da ALLE Anforderungen von 1-5 gleich sind. Sobald aber Person B z.B. einen WL-Platz im Vorjahr hatte, rückt sie ganz nach vorne.

Oder: sobald Person A mehr ECTS/LVs hat bzw. in einem höheren Semester ist, rückt sie ebenfalls nach vorne - ganz egal, was für einen Notendurchschnitt sie hat. 

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