Förderungen vom Land Niederösterreich
Auslandssemester bzw. Auslandspraktika
Ordentliche Studierende mit Wohnsitz in Niederösterreich, die Auslandssemester bzw. Auslandspraktika im Bachelor- bzw. Masterstudium mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten absolvieren, haben die Möglichkeit vom Land NÖ gefördert zu werden.
Antragsvoraussetzungen:
1. Ordentliches Studium an einer inländischen Hochschule
2. Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2018
3. Nachweis des Studienerfolgs
4. Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Fristen: Antragstellung ganzjährig ausschließlich (maximal 3 Monate) nach dem Aufenthaltsende!
Weitere Informationen und Online Antrag:
https://www.noe-stipendien.at/stipendien/auslandssemester-und-auslandspraktika/
Infos für Auslandssemester PH (Outgoings)
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist die beste Möglichkeit, neue Länder, Kulturen, Sprachen und Menschen kennen zu lernen.
Persönliche Vorteile: Selbstbewusstsein, Unabhängigkeit, Selbstständigkeit, Sprachkenntnisse
Akademische Vorteile: Neue Ansätze, andere Blickwinkel, erweiterter Horizont
Weitere Informationen:
https://www.ph-noe.ac.at/de/international/informationen-fuer-ausreisende-studierende-outgoings