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Förderungen vom Land Niederösterreich

Auslandssemester bzw. Auslandspraktika

Ordentliche Studierende mit Wohnsitz in Niederösterreich, die Auslandssemester bzw. Auslandspraktika im Bachelor- bzw. Masterstudium mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monaten absolvieren, haben die Möglichkeit vom Land NÖ gefördert zu werden.

 

Antragsvoraussetzungen:

1. Ordentliches Studium an einer inländischen Hochschule

2. Durchgehender Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit 01.01.2018

3. Nachweis des Studienerfolgs

4. Höchstalter: 35 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung)

 

Fristen: Antragstellung ganzjährig ausschließlich (maximal 3 Monate) nach dem Aufenthaltsende!

 

Weitere Informationen und Online Antrag:

https://www.noe-stipendien.at/stipendien/auslandssemester-und-auslandspraktika/

 

Infos für Auslandssemester PH (Outgoings)

 

Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist die beste Möglichkeit, neue Länder, Kulturen, Sprachen und Menschen kennen zu lernen.

 

Persönliche Vorteile: Selbstbewusstsein, Unabhängigkeit, Selbstständigkeit, Sprachkenntnisse

 

Akademische Vorteile: Neue Ansätze, andere Blickwinkel, erweiterter Horizont

 

Weitere Informationen:

https://www.ph-noe.ac.at/de/international/informationen-fuer-ausreisende-studierende-outgoings

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