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Gebarungsordnung
Stand WiSe 2025
Gemäß § 16 (2) unserer Satzung haben wir als Hochschulvertretung eine Gebarungsordnung zu erlassen, welche alle finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten regelt. So wird etwa festgelegt, in welcher Form Kostenrefundierungen eingereicht werden müssen, wer wie viel Geld ausgeben darf oder auch, wie hoch das Kilometergeld für Fahrten ist.
Hier findest Du die aktuelle Gebarungsordnung, beschlossen im Wintersemester 2025, zur freien Einsicht. Bei Fragen wende Dich gerne per Mail an uns. Wir geben unser bestes, dir zeitnah eine ausführliche Auskunft zu liefern!
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