top of page
Jahresabschlüsse
Gemäß HSG 2014 § 40 (1) hat das Wirtschaftsreferat einen schriftlichen Jahresabschluss zu verfassen, dem ein Jahresvoranschlag-Ist-Vergleich und ein schriftlicher Prüfungsbericht einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers anzuschließen ist.
Hier findest du all unsere Jahresabschlüsse (JA) seit dem Studienjahr 2019/20 zur freien Einsicht:
bottom of page