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Jahresabschlüsse

Gemäß HSG 2014 § 40 (1) hat das Wirtschaftsreferat einen schriftlichen Jahresabschluss zu verfassen, dem ein Jahresvoranschlag-Ist-Vergleich und ein schriftlicher Prüfungsbericht einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers anzuschließen ist.​

 

Hier findest du all unsere Jahresabschlüsse (JA) seit dem Studienjahr 2019/20 zur freien Einsicht: 

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