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Tätigkeitsberichte
Gemäß HSG 2014 § 22 (1) hat die Hochschulvertretung jedes Jahr bis 30. Juni einen Tätigkeitsbericht auf der Website zu veröffentlichen, der in geeigneter Weise die Verteilung der Studierendenbeiträge darstellt und die Tätigkeitsfelder, insbesondere die Leistungen für die Studierenden, die Beratungstätigkeiten und die erbrachten Dienstleistungen darlegt. Wesentliche Tätigkeiten der Studienvertretung und der Organe gemäß § 15 Abs. 2 sind im Tätigkeitsbericht der Hochschulvertretung darzustellen.
Hier findest du all unsere Tätigkeitsberichte (TB) seit dem Studienjahr 2019/20 zur freien Einsicht:
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