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Jahresvoranschläge
Gemäß HSG 2014 § 40 (1) hat das Wirtschaftsreferat bis spätestens 1. Juni jeden Jahres einen Jahresvoranschlag für die Zeit vom 1. Juli des Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres zu erstellen (Budgetierung).
Hier findest du all unsere Jahresvoranschläge (JVA) seit dem Studienjahr 2019/20 zur freien Einsicht:
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