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Jahresvoranschläge

Gemäß HSG 2014 § 40 (1) hat das Wirtschaftsreferat bis spätestens 1. Juni jeden Jahres einen Jahresvoranschlag für die Zeit vom 1. Juli des Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres zu erstellen (Budgetierung). ​

 

Hier findest du all unsere Jahresvoranschläge (JVA) seit dem Studienjahr 2019/20 zur freien Einsicht: 

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